Impressum
GoTo:
Home
 
die Amika Methode die Amika Methode   
 
Lesezeichen [ Info # Jobs # QR-Code # Publikationen ]Do 28 März 2024 10:49:32


 Redewendungen
--

Jemanden in flagranti ertappen

"In flagranti" ist eine verkürzte Schreibweise von "in crimine flagranti" und meint, solange das Verbrechen noch warm oder heiß ist. Die immer wieder gerne verwendete Redensart war ursprünglich eine schlichte juristische Formel, wie der von Flavius Tribonianus von 529 bis 534 n. Chr. herausgegebene "Codex Iustinianus" belegt: "In ipsa rapina et adhuc flagrante crimine comprehensi." (Sie sind direkt bei der Ausführung des Raubes, bei der Verübung des Verbrechens ertappt worden.) Das ist sicher gut für den Kläger, nicht für den Angeklagten. Denn nun wird jegliches Leugnen und jeder vorgetragene Einwand fruchtlos bleiben.

Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid aus 2010 haben Männer mehr Angst beim Seitensprung in flagranti ertappt zu werden als das weibliche Geschlecht. Der Mehrheit der Deutschen wäre es unangenehmer, beim Seitensprung in flagranti ertappt zu werden als beim Steuerbetrug. Somit ist diese Redensart in der Tat vielfältig verwendbar. Nicht nur fürs Zwischenmenschliche, auch fürs Kriminelle. So meldete die Landshuter Zeitung Ende Dezember 2011: "In flagranti sind Einbrecher am Mittwoch in Langenbach überrascht worden. Die Täter konnten jedoch unerkannt flüchten, mit einer Beute von Bargeld und Schmuck im Wert von rund 1500 Euro. Nach Polizeiangaben drangen die unbekannten Täter gegen 17.45 Uhr in das freistehende Einfamilienhaus in der Ulmenstraße ein."

Weil "flagrans" für brennend steht, vermutet man, dass "in flagranti" zunächst als "flagrans crimen", als Beschreibung eines spezifischen Verbrechens verwendet wurde, bei dem der Täter als "Brandstifter" auf frischer Tat ertappt wurde. Dass also erst später diese juristische Formel auch auf andere Vergehen angewandt wurde. Besonders beim Ehebruch. Und zwar solange das Verbrechen noch warm ist. Was sich wohl die meisten Menschen unschwer vorstellen können. Nämlich "in flagrante delicto", in den Flammen des Verbrechens.

* Autor: Dr. Franz-Josef Hücker; -- Quelle: das Akazienblatt Nr. 03.2012, S. 11.


--
 [ Home | Top ]
Der Inhalt dieser Seite wurde am 06.11.2019 um 12.19 Uhr aktualisiert.
Navigation Seminare Magic Software Projekte Publikationen Kontakt Home
 
   huecker dot com * Germany | Datenschutz
© 1999, 2024 Franz-Josef Hücker. All Rights Reserved.
Send Page Print Page LinkedIn follow me on twitter RSS Feeds & Podcasts