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 Redewendungen
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Spießruten laufen

Das Spießrutenlaufen oder auch Gassenlaufen war vom 16. bis ins 19. Jahrhundert ein militärisches Strafwerkzeug, das wegen mehr oder weniger schwerer Vergehen durch ein Kriegs- oder Standgericht nicht allzu selten über gemeine (einfache) Soldaten verhängt wurde. Dabei bildeten ein oder mehrere hundert Mann mit vorgestelltem Gewehr eine breite Gasse, die der bis zum Gürtel entblößte Verurteilte mit auf der Brust zusammengebundenen Händen und einer Bleikugel zwischen den Zähnen, um sich den Schmerz zu verbeißen, mehrfach im Takt von Trommelschlägen durchlaufen musste. Während des Spießrutenlaufs erhielt er von jedem Soldaten der Gasse mit einer Hasel- oder Weidenrute, einer Spieß- oder Spitzrute einen Schlag auf den entblößten Rücken. Bei der Kavallerie wurden in Preußen bis 1752 statt der Ruten die Steigbügelriemen verwendet. Konnte der Soldat nicht mehr laufen, wurde er auf Stroh gebettet und erhielt so die durch das Urteil festgesetzte Anzahl von Schlägen. Stets beaufsichtigt von Offizieren. Um das allzu schnelle Gehen zu verhindern, ging ein Unteroffizier mit vor die Brust des Verurteilten gehaltener Säbelspitze voran. Der sechsmalige Spießrutenlauf durch 300 Mann an 3 Tagen mit Überschlagen je eines Tags galt gemeinhin als Todesstrafe. Auch der gewöhnliche Spießrutenlauf endete meist mit dem Tod. Bei den Landsknechten galt der Spießrutenlauf als Recht der langen Spieße, in dem diese barbarische Strafe beheimatet ist. Abgeschafft wurde dieses Strafwerkzeug in Preußen 1806, in Württemberg 1818, in Österreich 1855 und in Russland 1863. Das sich hinter der Strafe verbergende Anliegen war, durch Spießrutenlauf andere von dem Vergehen abzuschrecken.

Im übertragenen Sinne ist die Redensart seit dem 17. Jahrhundert bekannt. Heute wird als Spießrutenlauf etwa ein Gang durch Zuschauerreihen überschrieben, wenn Menschen jemand kritisch mustern, feindlich anblicken, spöttisch beobachten und die Betroffenen sich dadurch bloßgestellt oder peinlich berührt fühlen. Die Redensart wird meist in Situationen verwendet, die durch Bewegung oder einen wie auch immer gearteten Lauf charakterisiert sind. Das kann auch der Gang zu mehreren Behörden sein. Wohl eher unpassend wäre diese Redensart bei unangenehmen Besprechungen in Unternehmen oder bei politischen Diskussionen, die meist im Sitzen oder im Stehen erfolgen. Generalisierend geht es insofern im mehr oder weniger übertragenen Sinne darum, bei einem unangenehmen Gang dem Spott, der Verachtung, der Kritik, den Schikanen, den neugierigen Blicken, verletzenden Worten oder einer spürbar erniedrigenden Behandlung durch andere Menschen für eine gewisse Zeit ausgesetzt zu sein. Anders als bei der originären Strafe ist der Grund für das weite Spektrum des hier erwähnten Spießrutenlaufs den Betroffenen meist unbekannt und wird als ungerechtfertigt empfunden

* Autor: Dr. Franz-Josef Hücker; -- Quelle: das Akazienblatt Nr. 02.2019, 13. Jg., S. 11.


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Der Inhalt dieser Seite wurde am 06.11.2019 um 12.19 Uhr aktualisiert.
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